Ambulante Badekuren

Ambulante Vorsorgekuren sind ein wichtiger Beitrag zur Verhütung von Krankheiten und dienen der Wiederherstellung einer geschwächten Gesundheit. Ambulante Vorsorgekuren – auch als offene Badekur bekannt – bieten die Möglichkeit, neue Kraft zu tanken und wieder fit zu werden. Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf ambulante Vorsorgekuren.

Das Angebot wendet sich an Menschen

  • die aktive Gesundheitsvorsorge und Erholung miteinander verbinden wollen
  • die z.B. als pflegende Angehörige erhöhten körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind.
  • deren Gesundheit geschwächt ist und die einer Erkrankung vorbeugen wollen.
Leistungsspektrum
  • Unser ortsgebundenes Heilmittel, das seit Jahrhunderten bekannte Schwefelwasser der Bad Sebastiansweiler Quellen wird besonders erfolgreich bei schmerzhaftem Gelenkverschleiß, rheumatischen Erkrankungen sowie diversen Hauterkrankungen angewendet.
  • Mit seiner weitläufigen und schönen Parkanlage bietet Bad Sebastiansweiler für alle Patienten eine perfekte Umgebung zur Genesung.
  • In individueller Abstimmung werden Anwendungen der Physiotherapie, der Sporttherapie sowie Massagen und Bäder verordnet.
  • Während der Maßnahme werden Sie von unserem Kur-/Badearzt regelmäßig betreut.
  • Ob als Gast in unserer Klinik oder in einer Unterkunft im Umland – Sie entscheiden hierbei als Patient individuell und wählen selbst die Form der Unterbringung.
  • In unserer Klinik stehen Ihnen modern ausgestattete Zimmer zur Verfügung, auch mit der Möglichkeit, eine Begleitperson mitzubringen.
Zugangswege

Kostenträger:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100% der Kurarztkosten und 90% der Heilmittel. Sie gewähren außerdem einen Zuschuss fürUnterkunft und Verpflegung in Höhe von bis zu 16€ pro Tag.

Antragsverfahren:

  • Der Hausarzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme.
  • Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht.
  • Die Krankenkasse prüft den Antrag
  • Nach Genehmigung des Antrags wird eine Kostenübernahmebescheinigung ausgestellt.
  • Sie vereinbaren den Aufenthaltszeitraum mit uns