„Rechtzeitig Vorsorgen“

Information zur Patientenverfügung, General- und Vorsorgevollmacht sowie zum Testament von Rechtsanwalt Ralph Niekrawietz, Kanzlei am Markt, Tübingen

Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen, egal ob jung oder alt. Mit einer Patientenverfügung, einer General- und Vorsorgevollmacht sowie auch einem Testament formulieren Sie Ihren ganz persönlichen Willen für den Fall, dass Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen nicht mehr selbst äußern können. Dabei will Ihnen der Vortrag eine Hilfe und Orientierung sein.

  • In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche einer medizinischen Versorgung und deren Begrenzung äußern, für den Fall, dass Ihnen das in einer späteren Situation nicht mehr möglich sein sollte.
  • Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bestimmen Sie die Person Ihres Vertrauens, wenn Sie selbst nicht (mehr) handlungsfähig sind.
  • Sie vermeiden damit ein amtliches Betreuungsverfahren.
  • Schließlich bestimmen Sie in Ihrem Testament Ihre Rechtsnachfolge und die Absicherung Ihrer Lieben in der Zeit, in der Sie selbst nicht mehr am Leben sind.

Der Vortrag hält wichtige Informationen für jeden von uns bereit.

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